Würzburg (POW) Bestürzung und Empörung haben die Beschlüsse des Ministerrats des Freistaats Bayern bei der Katholischen Erwachsenenbildung des Bistums Würzburg ausgelöst. „Eine Streichung der staatlichen Mittel für die allgemeine Erwachsenenbildung hätte verheerende Konsequenzen“, betont Domkapitular Dr. Helmut Gabel, Leiter der Hauptabteilung Außerschulische Bildung im Bischöflichen Ordinariat Würzburg und Vorsitzender der Katholische Erwachsenenbildung im Bistum Würzburg (KEB), in einer ersten Reaktion auf die Sparpläne der bayerischen Staatsregierung.
Das entstehende Defizit von über 200.000 Euro könne vom Bistum nicht einmal teilweise aufgefangen werden, sagt Gabel. Die Diözese könne ihr ohnehin hohes finanzielles Engagement für die Katholische Erwachsenenbildung nicht noch ausweiten. Die sinkenden Kirchensteuereinnahmen ließen dies nicht zu. Die Erwachsenenbildung könne nur überleben, wenn die Teilnehmerbeträge drastisch erhöht würden. Das bedeute zum Beispiel das Aus für Wochenenden mit sozial schwachen Familien. „Die Pläne des Ministerrats machen Bildung zum Privileg für die oberen Zehntausend. Die ohnehin Benachteiligten werden immer mehr ausgeschlossen. Die Katholische Erwachsenenbildung des Bistums Würzburg wehrt sich gegen ein so unsoziales Vorhaben.“
Der Beschluss des Ministerrats reduziere Bildung offenbar auf Schule und berufliche Bildung, führt Gabel weiter aus. In einer mobilen Gesellschaft, in der lebenslanges Lernen lebenswichtig geworden ist, dürfe Bildung nicht auf den schulischen Bereich beschränkt werden. Ebenso wenig genüge eine rein fachliche berufliche Aus- und Fortbildung. Die Katholische Erwachsenenbildung bemühe sich gerade um ganzheitliche Bildung, Persönlichkeitsentwicklung, Entfaltung der Kommunikationsfähigkeit und Förderung des Sozialverhaltens. Diese Bereiche seien für das Zusammenleben der Menschen, aber auch für den beruflichen Alltag sehr wichtig. „Wenn eine Regierung glaubt, der Zukunft der Menschen zu dienen, indem sie gerade an diesem Punkt spart, so leistet sie unserer Gesellschaft einen Bärendienst“, bekräftigt der Domkapitular.
Vollends unverständlich sei schließlich, wie ein Ministerrat sich über die verfassungsmäßigen Grundlagen hinwegsetzen könne: Artikel 139 der Bayerischen Verfassung betone: „Die Erwachsenenbildung ist durch Volkshochschulen und sonstige mit öffentlichen Mitteln unterstützte Einrichtungen zu fördern.“ Es sei zu hoffen, dass auch in einer Zeit der Sparzwänge diese verfassungsmäßig garantierte Selbstverpflichtung des Freistaats Bayern ernstgenommen werde, unterstreicht Gabel.
(0106/0011; E-Mail voraus)
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