„Eltern leisten mit Beiträgen und Kindererziehung einen doppelten Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Ungerechtigkeit muss endlich beseitigt werden. Die Einführung eines Kinderfreibetrags in der Sozialversicherung ist eine gerechte und familienformneutrale Lösung“, sagte Michael Kroschewski, Diözesanvorsitzender des Familienbundes Würzburg. Die Bundeswirtschaftsministerin plant, Eltern durch Einführung von Kinderfreibeträgen bei der Rentenversicherung zu entlasten. Das würde nach Berechnungen des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung für Familien eine durchschnittliche Entlastung von 260 Euro pro Kind und Jahr bedeuten. „Wichtig wäre allerdings dabei, dass der Finanzierungsausgleich für dieses Vorhaben innerhalb des Rentensystems erfolgt“, erklärt Kroschewski. Einen Ausgleich über eine erhöhte Mehrwertsteuer als Alternative zu höheren Rentenbeiträgen lehnt Kroschewski entschieden ab, da Familien davon überproportional betroffen wären. Damit folge im Übrigen der FDK der Argumentation des Bundesverfassungsgerichtes, das in seinem Urteil von 2001 gefordert hatte, Eltern bei den Sozialversicherungsbeiträgen entsprechend der Kinderzahl zu entlasten. Das Gericht wertete schon damals die kostenaufwändige Betreuung und Erziehung der Kinder als konstitutiven Beitrag für die Sozialversicherung. Mit der Kampagne „Elternklagen“ fordern FDK und Deutscher Familienverband von der Politik, dieses Urteil endlich umzusetzen. In den Parteiprogrammen zeichne sich durchaus eine eindeutige Tendenz ab: Die CSU hat diese Entlastung für Familien im Programm, die CDU befürwortet sie, die SPD macht den ersten konkreten Schritt. Das Urteil von 2001 nach über 15 Jahren tatsächlich umzusetzen, wäre laut Kroschewski eine Sensation. „Aber was lange währt, wird bekanntlich endlich gut.“
(1317/0362; E-Mail voraus)
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