Würzburg (ILK/POW) Das Präsidium des Landeskomitees der Katholiken in Bayern will die Delegierten des vom Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller neu geschaffenen Diözesankomitees als vollwertige und gleichberechtigte Mitglieder aufnehmen. Die Regensburger Delegierten sollten in allen von den Statuten vorgesehenen Funktionen und mit identischen Rechten wie die Mitglieder der Diözesanräte anderer Bistümer aufgenommen werden. Das teilte zum Auftakt der Frühjahrsvollversammlung des Landeskomitees dessen Vorsitzender, Helmut Mangold, am Freitag, 31. März, in Würzburg vor der Presse mit.
Der Vollversammlung empfehle das Präsidium eine entsprechende „Klarstellung“ durch Einfügen einer Fußnote zum bisherigen Statut. Die Fußnote lautet: „In der Diözese Regensburg nimmt die Aufgaben des Diözesanrates bis auf weiteres das Diözesankomitee im Bistum Regensburg wahr.“ Mit dieser Klarstellung, sagte Mangold, wolle das Landeskomitee die Regensburger Delegierten „in guter Verbundenheit mit der Laienarbeit im dortigen Bistum in unseren Kreis aufnehmen und damit das Landeskomitee aller Katholiken bleiben“.
In ähnlicher Weise hatte kürzlich auch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) beschlossen, die Regensburger Delegierten als Laienvertreter dieses Bistums in das Zentralkomitee aufzunehmen. Zur Klärung seiner Position hatte das Landeskomitee ein kirchenrechtliches Gutachten bei Professor Stephan Haering von der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität München eingeholt. In diesem Gutachten werde bestätigt, „dass es sich beim Diözesankomitee im Bistum Regensburg um das rechtmäßige Organ des Laienapostolats auf Regensburger Bistumsebene handle“, sagte Mangold. Die Vollversammlung des die Katholikenräte, kirchlichen Verbände und freien kirchlichen Initiativen in den sieben bayerischen Bistümern repräsentierenden Gremiums wird am Samstag, 1. April, darüber beraten und beschließen.
In einer Analyse der Pfarrgemeinderatswahlen vom 12. März betonte der Vorsitzende des Landeskomitees trotz des allgemeinen Rückgangs bei der Wahlbeteiligung die Bedeutung und Notwendigkeit der Gremien des organisierten Laienapostolats auf Pfarrebene. Auch wenn aufgrund des Priestermangels größere Seelsorgseinheiten geschaffen werden müssten, bleibe es wichtig, in jeder Pfarrgemeinde einen eigenen Pfarrgemeinderat zu bilden. Es dürfe am Ende in einer kleinen Gemeinde nicht nur eine schöne Barockkirche stehen, in der nur noch gelegentlich Gottesdienste stattfänden. Es müsse auch Strukturen geben, in denen sich die Gemeinde wiederfinden könne. „Wenn wir schon keine Volkskirche im klassischen Sinn mehr haben, so sollten wir doch eine Kirche im Volk bleiben“, betonte Mangold.
Der Landeskomitee-Vorsitzende warnte die Pfarrgemeinderäte davor, sich ausschließlich mit pastoralen und liturgischen Fragen zu befassen. Es müsse vielmehr der ganze vom Zweiten Vatikanischen Konzil formulierte Auftrag für das Laienapostolat wahrgenommen werden. So müssten die Pfarrgemeinden für sich wieder mehr den karitativen Dienst als Handlungsfeld entdecken. Darüber hinaus müssten Pfarrgemeinderäte ihre Arbeit „immer wieder politisch und damit öffentlich“ sichtbar machen. Dazu gehöre der lebendige Kontakt mit allen gesellschaftlichen Gremien in der Pfarrei. Pfarrgemeinderäte sollen laut Mangold Seismographen für Entwicklungen in ihrer Kommune sein, für die von der Kirche mit Recht Lösungsvorschläge erwartetet würden.
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