Fulda/Würzburg (POW) In der Diözese Würzburg wird derzeit eine Reihe von Informationsveranstaltungen und Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt durchgeführt. Darüber hat Schwester Dagmar Fasel von der Koordinierungs- und Fachstelle der Diözese Würzburg ihre Kollegen beim bundesweiten Treffen der Präventionsbeauftragten aus 22 deutschen Bistümern in Fulda informiert.
Im Bistum Würzburg liegt der Schwerpunkt auf Schulungen im Bereich der kirchlichen Jugendarbeit (kja) sowie der Information für Seelsorger. Für das erste Quartal 2013 sind bereits rund 20 Schulungen ausgeschrieben. „Der Kreis der zu schulenden Mitarbeiter wird im kommenden Jahr erweitert auf den schulischen Bereich sowie weiterer Personen- und Organisationsgruppen, die in anderen kirchlichen Diensten und Aufgaben tätig sind“, erklärte die Präventionsbeauftragte. Bundesweit werden in den nächsten Jahren mehr als 250.000 Hauptamtliche, Nebenamtliche und Ehrenamtliche in der kirchlichen Jugendarbeit, an kirchlichen Schulen, in Beratungsdiensten und anderen kirchlichen Aufgabenfeldern geschult.
Im Gespräch mit dem Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz, dem Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann diskutierten die Präventionsbeauftragten in Fulda unter anderem über die Standards von Schulungskonzepten, den Aufbau nachhaltiger Strukturen der Prävention und die künftige strategische Ausrichtung der Präventionsarbeit der Diözesen. Weitere wichtige Themen waren nach Angaben von Fasel die Zusammenarbeit mit externen Fachstellen und Opferorganisationen sowie der Austausch der vorliegenden Erfahrungen zu den bereits durchgeführten zahlreichen Schulungen in den einzelnen Diözesen. „Im Hinblick auf die Arbeit des Runden Tisches der Bundesregierung und den Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung wurde weiterhin Unterstützung im Kontext der von der Bundesebene kommenden Impulse vereinbart.“
Grundlage der Arbeit der Präventionsbeauftragten der deutschen Diözesen ist die 2010 von der Deutschen Bischofskonferenz in Kraft gesetzte Rahmenordnung „Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“, die inzwischen von den katholischen Diözesen in diözesane Regelungen überführt wurde und damit Gesetzeskraft für die Bistümer hat.
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